Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI Selbstständige mit im wesentlichen einem Auftraggeber und ohne eigene sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Der Status des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen wird gerne mit der Problematik der Scheinselbstständigkeit vermischt. Nach dem SGB VI sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig, müssen also Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund einzahlen. Die …
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Veröffentlicht am: 21. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnliche Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger im Sinne von § 2 Nr. 9 SGB VI ist ein Einzelunternehmer (Freelancer, Freiberufler, freier Mitarbeiter, Subunternehmer), der im wesentlichen und auf Dauer für einen Auftraggeber arbeitet und keinen eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist zwar ein echter Selbständiger, der aber gesetzlich dazu verpflichtet ist, sich in der Rentenversicherung der DRV …
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Veröffentlicht am: 21. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnliche Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, Rentenversicherungspflicht
Als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ist nach § 2 Nr. 9 Sozialgesetzbuch VI ein Selbstständiger anzusehen, der im wesentlichen für einen Auftraggeber tätig ist und keinen eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Rechtsfolge ist die Rentenversicherungspflicht des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, dem das oft nicht bewusst ist. Nicht selten kommt die böse Überraschung Jahre später in Form eines Bescheids der Deutschen …
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Veröffentlicht am: 21. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, Rentenversicherungspflicht
Selbstständige mit einem Auftraggeber – sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige – sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, es sei denn, sie beschäftigen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Aber auch andere Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein, selbst wenn sie mehrere Auftraggeber haben (sog. rentenversicherungspflichtige Selbständige nach § 2 Nr. 1 bis 8 SGB VI wie z.B. …
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Veröffentlicht am: 1. September, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): §2 SGB VI, 5/6, 5/6 Regelung, arbeitnehmerähnliche, arbeitnehmerähnliche Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, Auftraggeber, Befreiung, Befreiungsantrag, Ein-Mann-GmbH, Ein-Personen-Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH, Kontenklärung, mehrere Auftraggeber, Meldepflicht, Minijob, Minijobber, Rentenversicherung, Rentenversicherungspflicht, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Selbständige, Selbständige mit einem Auftraggeber, Selbständiger, Selbstständige, Selbstständige mit einem Auftraggeber, Selbstständiger, Solo-Selbständige, Solo-Selbständiger, Soloselbständige, Soloselbstständige, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Versorgungsausgleich