Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist u.a. für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und damit auch für die Statusklage eines Scheinselbständigen zuständig, der seine Arbeitnehmereigenschaft festgestellt haben möchte. Das Verfahren vor dem für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständigen Gericht ist relativ kostspielig, eine Erstattung der eigenen Anwaltskosten findet in erster Instanz zudem nicht statt. Die Statusklage vor dem Arbeitsgericht sollte daher …
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Veröffentlicht am: 10. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmer, Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsgericht, Kosten, Statusklage