Berater
Berater (Consultants) können trotz Freiberufler-Status als arbeitnehmerähnliche Selbständige rentenversicherungspflichtig sein oder sogar scheinselbstständig. Während eine Scheinselbständigkeit jedenfalls für Nachforderungen in der Vergangenheit den Auftraggeber trifft, führt eine Einordnung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger oder rentenversicherungspflichtiger Selbständiger zu Nachforderungen gegenüber dem formal Selbständigen. Berater als arbeitnehmerähnlichger Selbständiger Wer im wesentlichen (5/6-Regelung) im Kalenderjahr nur für einen Auftraggeber tätig …
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Veröffentlicht am: 10. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Berater, Beratervertrag, Beratungsvertrag, Consultant, IT-Berater, Unternehmensberater