Betriebsprüfungsbescheid
Mit dem Betriebsprüfungsbescheid wird die von der Deutschen Rentenversicherung alles vier Jahr vorgenommene sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung im Sinne des § 28p SGB IV bei Arbeitgebern abgeschlossen. Die Träger der Rentenversicherung sind verpflichtet, Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten alle vier Jahre einer Sozialversicherungsprüfung zu unterziehen. Arbeitgeber mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen nicht alle vier Jahre …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 31. Mai, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): aufschiebende Wirkung, Beitragsbescheid, Beitragsnachforderung, Bescheid, Betriebsprüfungsbescheid, Nachforderung, sofortige Vollstreckbarkeit