Landessozialgericht NRW
Das Landessozialgericht NRW sitzt in Essen und ist die zweite Instanz in Sozialgerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen. Das LSG NRW ist für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in NRW zuständig.
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Veröffentlicht am: 9. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Berufung, Beschwerde, Landessozialgericht NRW, LSG NRW