Betriebsrat
Beim Thema Scheinselbstständigkeit kann der Betriebsrat durch seine Beteiligungsrechte (Informationsrecht und Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung) Missbrauch verhindern. In der Praxis nimmt aber nicht jeder Betriebsrat sein Informationsrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 BetrVG ernst. Die Hans-Böckler-Stiftung stellt eine Information zu „Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz …
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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Betriebsrat, Dienstleistungsvertrag, Einstellung, Informationsrecht, Leiharbeiter, Missbrauch, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Werkvertrag