Fahrlehrer
Fahrlehrer können sowohl sozialversicherungspflichtig beschäftigt als auch als Selbständige eingesetzt sein. Oft werden selbstständige Fahrlehrer jedoch mindestens rentenversicherungspflichtig als arbeitnehmerähnliche Selbstständige beziehungsweise als Lehrer im Sinne des Paragraphen 2 SGB VI anzusehen sein. Bei Eingliederung in eine fremde Fahrschule kommt sogar Scheinselbständigkeit in Betracht, wenn der Fahrlehrer kein eigenes Fahrzeug eingesetzt, sondern die Betriebsmittel der …
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Veröffentlicht am: 13. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Fahrlehrer, Fahrschule, Lehrer, Rentenversicherungspflicht