Stellt die Deutsche Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit fest, wird der Scheinselbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet dem Scheinselbständigen die Krankenversicherungsbeiträge, wenn er zuvor freiwillig gesetzlich krankenversichert war. Gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Beitragserstattung, Nachversicherung,
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Erstattung, freiwillige Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung
Die Feststellung von Scheinselbstständigkeit hat auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung des Selbstständigen. War der Scheinselbstständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, führt die Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel zu einer Beitragserstattung. War der Scheinselbstständige privat krankenversichert, steht ihm für die Vergangenheit der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu. Gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Krankenversicherung, private Krankenversicherung, …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitgeberzuschuss, freiwillige Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung