Alleingeschäftsführer
Der Alleingeschäftsführer in einer GmbH ist nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Fremdgeschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt, nur Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Mehrheitsbeteiligung oder einer in der Satzung verankerten Sperrminorität oder einem Vetorecht sind nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts noch sozialversicherungsfrei.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 25. Januar, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Alleingeschäftsführer, BSG, Bundesozialgericht, Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter, sozialversicherungsfrei, Sozialversicherungsfreiheit, Sozialversicherungspflicht, Urteil