Der Alleingeschäftsführer in einer GmbH ist nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Fremdgeschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt, nur Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Mehrheitsbeteiligung oder einer in der Satzung verankerten Sperrminorität oder einem Vetorecht sind nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts noch sozialversicherungsfrei.
Auch wenn der Geschäftsführer einer kleineren GmbH alleinvertretungsberechtigt ist, d.h. vom Selbstkontrahierungsverbot befreit ist und über eine Alleinvertretungsbefugnis verfügt, führt dies nicht zur Sozialversicherungsfreiheit seiner Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer. Position der DRV zur Alleinvertretungsbefugnis Die Alleinvertretungsberechtigung und die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB sind bei kleineren GmbH nicht untypisch und sprechen deshalb nicht zwingend …
Das Formular C0032 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist die „Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH“. Der Antrag auf Statusfeststellung als Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH selbst ist im Vordruck V027 bzw. V0027 vorgesehen. Sie müssen beide Formulare ausfüllen, um den Status eines Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) durch die …
Fremdgeschäftsführer einer GmbH sind Personen, die als Geschäftsführer bestellt sind ohne Gesellschafter der GmbH zu sein. Sie sind nicht am Kapital der GmbH beteiligt. Fremdgeschäftsführer sind nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung Bund regelmäßig als abhängige Beschäftigte anzusehen und damit sozialversicherungspflichtig. Position der DRV zum Fremdgeschäftführer Die Deutsche Rentenversicherung sieht in einem Fremdgeschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung in …
Schreckgespenst Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer haften für nichtabgeführte Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Lohnsteuer, persönlich. Dieses Risiko, das Geschäftsführer bei der Beschäftigung selbständiger Mitarbeiter gerne verdrängen, besteht zwar grundsätzlich. Beim Thema Scheinselbständigkeit bzw. einer vermeintlichen Sozialversicherungspflicht selbständiger Mitarbeiter gilt das aber nicht zwingend. Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Scheinselbständigkeit Die Frage, ob selbständige Mitarbeiter tatsächlich selbständig sind oder sozialversicherungsrechtlich abhängig …
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind am Kapital der Gesellschaft beteiligte Personen, die zugleich als Geschäftsführer bestellt sind. Gesellschafter-Geschäftsführer können, müssen aber nicht zwingend selbständig und damit sozialversicherungsfrei beschäftigt sein. Gesellschafter-Geschäftsführer geniessen nach Ansicht der DRV nur noch dann Sozialversicherungsfreiheit, wenn sie entweder die Mehrheit des Anteile an der GmbH halten oder als Minderheitsgesellschafter durch eine Sperrminorität …
Die Gründung einer GmbH ist grundsätzlich eine bedenkenswerte Alternative zur Lösung der Problematik der Scheinselbständigkeit. Allerdings müssen die Vorteile und Nachteile der GmbH abgewogen werden. Außerdem hilft die GmbH nicht bei jeder Umgehung. Bei Ein-Mann-GmbHs liegt eine Umgehung nahe. So schreibt die DRV in einem Rundschreiben: Ist der Auftragnehmer eine Gesellschaft in Form einer juristischen …
Grundsätzlich ist die GmbH & Co KG im Sozialversicherungsrecht wie die Kommanditgesellschaft zu behandeln. Es muss differenziert werden zwischen der Frage, ob Selbständige (zB Freiberufler, IT-Berater u.a.) durch die Gründung einer GmbH & Co. KG das Risiko einer Scheinselbständigkeit ihrer Beschäftigung bei einem Dritten vermeiden können und andererseits, ob mitarbeitende Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH …
GmbH Geschäftsführer können sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist nicht mehr so leicht zu erreichen wie vor 2012. GmbH Geschäftsführer als rentenversicherungspflichtige, arbeitnehmerähnliche Selbständige Das Bundessozialgericht hielt GmbH Geschäftsführer für arbeitnehmerähnliche Selbständige, bis der Gesetzgeber eine entsprechende Gesetzesänderung in § 2 SGB VI vornahm. GmbH Geschäftsführer sind nunmehr im Verhältnis zur GmbH …
Eine GmbH-Gründung kann Scheinselbständigkeit vermeiden oder eine Sozialversicherungspflicht begründen. Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern GmbH-Geschäftsführer, die am Kapital der Gesellschaft nicht (sog. Fremdgeschäftsführer) oder nur mit einem Minderanteil beteiligt sind, sind grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Nur Gesellschafter-Geschäftsführer, die die Mehrheit der Anteile an der GmbH halten, sind sozialversicherungsfrei als Selbständige und auch nicht – nach …
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