Der Alleingeschäftsführer in einer GmbH ist nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Fremdgeschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt, nur Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Mehrheitsbeteiligung oder einer in der Satzung verankerten Sperrminorität oder einem Vetorecht sind nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts noch sozialversicherungsfrei.
Auch wenn der Geschäftsführer einer kleineren GmbH alleinvertretungsberechtigt ist, d.h. vom Selbstkontrahierungsverbot befreit ist und über eine Alleinvertretungsbefugnis verfügt, führt dies nicht zur Sozialversicherungsfreiheit seiner Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer. Position der DRV zur Alleinvertretungsbefugnis Die Alleinvertretungsberechtigung und die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB sind bei kleineren GmbH nicht untypisch und sprechen deshalb nicht zwingend …
Das Formular C0032 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist die „Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH“. Der Antrag auf Statusfeststellung als Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH selbst ist im Vordruck V027 bzw. V0027 vorgesehen. Sie müssen beide Formulare ausfüllen, um den Status eines Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) durch die …
Das DRV Formular C0033 ist die Anlage zum Statusfeststellungsantrag für mitarbeitende Angehörige (V0027) und ein Fragebogen der DRV. Bedeutung des DRV Formular C0033 Bei der Einstellung von Geschäftsführern und mitarbeitenden Angehörigen ist nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren (Anfrageverfahren) vorgesehen. Mit dem Formular bzw. Fragebogen C0033 stellt die Deutsche …
Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist gerade in Mode, nicht zuletzt weil viele Auftraggeber zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit verlangen, entweder ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen und/oder eine Einmann-GmbH zu gründen. Ein-Mann-GmbH ist keine Lösung zur Vermeidung einer Sozialversicherungspflicht Eine Ein-Mann-GmbH kann zwar eine legale Möglichkeit sein, Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Die Ein Mann GmbH kann aber auch als Umgehung …
Sozialversicherungsfreiheit des GmbH-Geschäftsführers in einer Familien-GmbH wegen familienhafter Rücksichtnahme lehnt das Bundessozialgericht neuerdings (seit zwei Urteilen in 2012) ab. Ende der familienhaften Rücksichtnahme in Familien-GmbH´s? Die familienhafte Rücksichtnahme wird vom Bundessozialgericht seit August 2012 nicht mehr wie bisher anerkannt, seit es die Rechtsprechung zur „Schönwetter-Selbständigkeit“ aufgegeben hat. Im obligatorischen Anfrageverfahren, das bei der Anstellung von …
Die Rentenversicherung (DRV) setzt in Statusfeststellungsverfahren zur Kärung des sozialversicherungsrechtlichen Status diverse Fragebogen ein. Man kann auch behaupten, die Deutsche Rentenversicherung liebt den Fragebogen und das Formular. Beim Thema „Scheinselbständigkeit“ oder genauer Sozialversicherungspflichtigkeit sind es vor allem drei Fragebögen der Rentenversicherung, die im Statusfeststellungsverfahren auszufüllen sind. Bezüglich der Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht siehe im Lexikon unter …
Geschäftsführer einer GmbH (GmbH & Co. KG) können sozialversicherungsfrei angestellt sein oder sozialversicherungspflichtig als abhängig Beschäftigte der Gesellschaft. Seit 2012 und nochmals seit Ende 2015 haben sich die Regeln für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung durch Änderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts drastisch verschärft (nicht nur im Familien-GmbH´s), viele Aussagen auf nicht regelmäßig aktualisierten Webseiten sind daher nicht …
Schreckgespenst Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer haften für nichtabgeführte Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Lohnsteuer, persönlich. Dieses Risiko, das Geschäftsführer bei der Beschäftigung selbständiger Mitarbeiter gerne verdrängen, besteht zwar grundsätzlich. Beim Thema Scheinselbständigkeit bzw. einer vermeintlichen Sozialversicherungspflicht selbständiger Mitarbeiter gilt das aber nicht zwingend. Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Scheinselbständigkeit Die Frage, ob selbständige Mitarbeiter tatsächlich selbständig sind oder sozialversicherungsrechtlich abhängig …
Eine GmbH-Gründung kann Scheinselbständigkeit vermeiden oder eine Sozialversicherungspflicht begründen. Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern GmbH-Geschäftsführer, die am Kapital der Gesellschaft nicht (sog. Fremdgeschäftsführer) oder nur mit einem Minderanteil beteiligt sind, sind grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Nur Gesellschafter-Geschäftsführer, die die Mehrheit der Anteile an der GmbH halten, sind sozialversicherungsfrei als Selbständige und auch nicht – nach …
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Rechtsirrtümer bei Scheinselbständigkeit: Um die Sozialversicherungspflichtigkeit von Selbständigen - Stichwort Scheinselbständigkeit - ranken sich vi... weiterlesen
Kündigungsfrist freier Mitarbeiter - (26 Aufrufe)
Freie Mitarbeit erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit, nicht nur unter Anwälten, sondern im IT-Bereich, in der Medienbranche und im Marketing. Hä... weiterlesen
Scheinselbständigkeit beim Honorararzt - (18 Aufrufe)
Ist ein Arzt (insbesondere Narkosearzt, Notarzt, aber auch als Stationsarzt), der als Honorarzt gegen Rechnung für ein Krankenhaus tätig wird, selbstä... weiterlesen
Vorsicht! Freiwillige Rentenversicherung für Selbständige auf Antrag - (16 Aufrufe)
Vorsicht Selbständige - vor der freiwilligen Rentenversicherung für Selbständige auf Antrag. Ergebnis eines entsprechenden Antrags auf Zahlung von Bei... weiterlesen
10 Tipps wie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden – für Auftraggeber - (12 Aufrufe)
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Scheinselbstständigkeit wird in unverdächtigen Branchen meist als kalkulierbar... weiterlesen
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