Handwerker können selbständig sein oder als Arbeitnehmer angestellt. Handwerker als rentenversicherungspflichtige Selbständige Einzelunternehmer als Subunternehmer werden oft gesetzlich rentenversicherungspflichtig sein, entweder als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger im Sinne des § 2 Nr. 9 SGB VI oder als rentenversicherungspflichtige Selbständige: „Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle …
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Veröffentlicht am: 13. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Bau, Baugewerbe, Bauindustrie, Handwerker, Handwerksrolle, Nachunternehmer, Rentenversicherungspflicht, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger
Als rentenversicherungspflichtiger Selbständiger gelten der arbeitnehmerähnliche Selbständige, aber auch Lehrer (u.a. Dozenten, Referenten, Fahrlehrer, Fitnesstrainer) und andere in § 2 SGB VI genannte Berufsgruppen. § 2 SGB VI Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, 2. Pflegepersonen, die in der …
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Veröffentlicht am: 10. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Dozent, Entbindungspfleger, Gewerbetreibende, Handwerksrolle, Hebamme, Kinderkrankenschwester, Krankenpfleger, Krankenschwester, KSVG, Künstler, Künstlersozialversicherung, Künstlersozialversicherungsgesetz, Lehrer, Pflege, Pflegekraft, Pflegeperson, Publizist, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Seelotse