Krankenpflege
In der Krankenpflege können Beschäftigte als Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder Scheinselbstständige beschäftigt sein. Rentenversicherungspflichtige Selbstständige in der Krankenpflege Nach § 2 Nr. 2 SGB VI sind selbständige Krankenpfleger als rentenversicherungspflichtige selbstständige anzusehen und damit kraft Gesetzes in der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtig. „Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang …
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Veröffentlicht am: 13. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Krankenhaus, Krankenpflege, Krankenpfleger, rentenversicherungspflichtige Selbständige