Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Auch eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis spielt beim Thema Scheinselbständigkeit eine große Rolle, nämlich dann, wenn Selbständige über einen Vermittler bei einem sog. Endkunden eingesetzt werden. Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis auf Vorrat – Fallschirmlösung Viele Vermittler bzw. Provider von Selbständigen (IT-Beratern, Honorarärzten und anderen Freiberuflern) verfügen „vorsorglich“ über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die aber der Vermittlung von Freiberuflern beim jeweiligen Endkunden nicht zugrundeliegt. …
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Veröffentlicht am: 3. Februar, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, Einzelauftrag, Endkunde, Entleiher, Fallschirmlösung, Fiktion, Freiberufler, Genossenschaft, Honorararzt, IT-Berater, LAG Baden-Württemberg, Leiharbeitnehmer, Projektvertrag, Provider, Rahmenvertrag, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, Verleiher, Vermittler, Vorratserlaubnis