mitarbeitende Angehörige
In vielen Familienunternehmen arbeiten Familienmitglieder mit, sozialversicherungs-rechtlich sog. mitarbeitende Angehörige. Der Status ist oft unklar, vor allem, ob er sich als familienhafte Mithilfe vollzieht oder im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses. Gesetzlich ist in § 7 SGB IV ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren vor der Aufnahme der Beschäftigung mitarbeitender Angehöriger vorgesehen. Obligatorische Statusfeststellung für mitarbeitende Angehörige seit 2005 …
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Veröffentlicht am: 15. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anlage 4, Antrag, C0033, Formular, Fragebogen, mitarbeitende Angehörige, obligatorisches Statusfeststellungsverfahren, Rundschreiben, Statusfeststellung, Statusfeststellungsverfahren, V0027, V0028