Handwerker
Handwerker können selbständig sein oder als Arbeitnehmer angestellt. Handwerker als rentenversicherungspflichtige Selbständige Einzelunternehmer als Subunternehmer werden oft gesetzlich rentenversicherungspflichtig sein, entweder als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger im Sinne des § 2 Nr. 9 SGB VI oder als rentenversicherungspflichtige Selbständige: „Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle …
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Veröffentlicht am: 13. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Bau, Baugewerbe, Bauindustrie, Handwerker, Handwerksrolle, Nachunternehmer, Rentenversicherungspflicht, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger