Dozent
Ein Dozent kann auch bei Vereinbarung von Honorar als Entgelt (Honorardozent) gleichwohl sozialversicherungspflichtig oder selbständig, aber rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein, auch im Nebenjob. Nach § 2 Nr. 1 SGB VI sind selbständige Lehrer, zu denen auch Dozenten zählen, rentenversicherungspflichtig, sofern sie keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Dozenten können darüber hinaus scheinselbständig sein, wenn die von der …
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Veröffentlicht am: 12. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): §2 SGB VI, Berater, Coach, Dozent, Honorardozent, Honorarkraft, Lehrer, Nebenjob, Referent, Rentenversicherungspflicht, Trainer, VHS-Dozent