Scheinselbständigkeit 2017
Was ändert sich beim Thema Scheinselbständigkeit 2017? Der Gesetzgeber hat im Rahmen des sog. Werkvertragsgesetz Änderungen des AÜG, BetrVG und des BGB vorgenommen, die zum 1. April 2017 in Kraft treten sollen. Entgegen vieler Befürchtungen und Gerüchte wird es keine neuen Kriterien für die Abgrenzung echter Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit geben. Allerdings wird der Wegfall der …
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Veröffentlicht am: 20. Januar, 2017 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): § 611a BGB, 2017, Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, AÜG, Endkunde, Kriterien, Kriterienkatalog, Provider, Scheinselbständigkeit 2017, Scheinselbstständigkeit 2017, Vermittler, Vorratserlaubnis, Werkvertragsgesetz