Bei Einzelunternehmen ist das Risiko einer Scheinselbständigkeit, d.h. einer sozialversicherungspflichtigen, abhängigen Beschäftigung, verhältnismäßig groß. Noch größer ist allerdings die Gefahr, dass eine arbeitnehmerähnliche oder rentenversicherungspflichtige Selbständigkeit vorliegt.
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Veröffentlicht am: 24. März, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, e.K., Einzelunternehmen, Einzelunternehmer, Rentenversicherungspflicht, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Selbständiger, Solo-Selbständige, Solo-Selbständiger
Die Rentenversicherung (DRV) setzt in Statusfeststellungsverfahren zur Kärung des sozialversicherungsrechtlichen Status diverse Fragebogen ein. Man kann auch behaupten, die Deutsche Rentenversicherung liebt den Fragebogen und das Formular. Beim Thema „Scheinselbständigkeit“ oder genauer Sozialversicherungspflichtigkeit sind es vor allem drei Fragebögen der Rentenversicherung, die im Statusfeststellungsverfahren auszufüllen sind. Bezüglich der Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht siehe im Lexikon unter …
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Veröffentlicht am: 15. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anfrageverfahren, Antrag, C0031, C0032, C0033, DRV, DRV-Fragebogen, Formular, Fragebogen, Freiberufler, Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter, mitarbeitende Angehörige, Rentenversicherung, Selbständiger, Statistik, Statusfeststellungsverfahren, V0027
Ein Personal Trainer kann selbständig sein oder abhängig beschäftigt. Die Frage, ob ein Personal Trainer als „Lehrer“ im Sinne des § 2 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtiger Selbständiger ist, kann differenziert beantwortet werden. Die Sozialgerichte betrachten Fitnesstrainer, die Kurse geben, als Lehrer. Bei einem Individualtrainer dagegen gibt es gute Argumente, dass es sich nicht um …
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Veröffentlicht am: 14. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Lehrer, Personal Trainer, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Selbständiger
Selbstständige mit einem Auftraggeber – sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige – sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, es sei denn, sie beschäftigen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Aber auch andere Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein, selbst wenn sie mehrere Auftraggeber haben (sog. rentenversicherungspflichtige Selbständige nach § 2 Nr. 1 bis 8 SGB VI wie z.B. …
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Veröffentlicht am: 1. September, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): §2 SGB VI, 5/6, 5/6 Regelung, arbeitnehmerähnliche, arbeitnehmerähnliche Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, Auftraggeber, Befreiung, Befreiungsantrag, Ein-Mann-GmbH, Ein-Personen-Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH, Kontenklärung, mehrere Auftraggeber, Meldepflicht, Minijob, Minijobber, Rentenversicherung, Rentenversicherungspflicht, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Selbständige, Selbständige mit einem Auftraggeber, Selbständiger, Selbstständige, Selbstständige mit einem Auftraggeber, Selbstständiger, Solo-Selbständige, Solo-Selbständiger, Soloselbständige, Soloselbstständige, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Versorgungsausgleich