Sperrminorität
Ein Geschäftsführer, der nur Minderheitsgesellschafter einer GmbH ist, ist sozialversicherungspflichtig, sofern er nicht durch eine Sperrminorität verfügt. Das gilt nach neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch in einer sog. Familien-GmbH oder wenn der Geschäftsführer „Kopf und Seele“ des Unternehmens ist. Rein schuldrechtliche Vereinbarungen akzeptiert das Bundessozialgericht allerdings als Sperrminorität nicht mehr. Auch Stimmbindungsvereinbarungen oder Regelungen des …
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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Bundessozialgericht, Familien-GmbH, Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, Minderheitsgesellschafter, Sperrminorität, Stimmbindungsvereinbarung, Stimmrechte, Vetorecht