Freiheitsstrafe
Stellt der Zoll bei einer Betriebsprüfung Scheinselbständigkeit fest, wird oft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende auch eine Freiheitsstrafe stehen kann. Strafmaß umfasst auch Freiheitsstrafe Nach § 266a StGB ist das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt strafbar und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Strafbar kann sich nur der Arbeitgeber machen, der …
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Veröffentlicht am: 13. September, 2015 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): § 266a StGB, Arbeitsentgelt, Ermittlungsverfahren, FKS, Freiheitsstrafe, Sozialversicherungsbeiträge, Strafbarkeit, Zoll