Treuhandschaft
Eine Treuhandschaft über Gesellschaftsanteile einer GmbH ändert an der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafters oder Gesellschafter-Geschäftsführers nichts. Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft grundsätzlich nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht, sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend …
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Veröffentlicht am: 17. März, 2016 von Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Gesellschafsvertrag, Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer, Gesellschaftsanteil, GmbH, GmbH-Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter, Treugeber, Treugut, Treuhänder, Treuhandschaft, Treuhandvertrag, Vollberechtigungstreuhandschaft