Oft liegt bei Scheinselbständigkeit oder rentenversicherungspflichtiger Selbständigkeit ein Beratungsfehler des Steuerberaters – Steuerberaterhaftung vor. Wegen der oft hohen Beitragsnachforderungen ist die Haftung des Steuerberaters oft die einzige Rettung für den unzureichend beratenen Arbeitgeber. Der Bundesgerichtshof sieht bei Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater einen Fall der Steuerberaterhaftung, wenn der Steuerberater bei Zweifeln oder Fragen des Mandanten nicht an einen spezialisierten Rechtsanwalt verweist.
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- 3. Juli 2015
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Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt einer seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Verfasst von: Michael W. Felser
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