Subunternehmer können selbständig, rentenversicherungspflichtige Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige oder scheinselbständig sein. Der Status hängt von der vertraglichen Einordnung und ihrer tatsächlichen Durchführung ab.
Subunternehmer können selbständig, rentenversicherungspflichtige Selbständige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige oder scheinselbständig sein. Der Status hängt von der vertraglichen Einordnung und ihrer tatsächlichen Durchführung ab.