Verkaufsförderer können sowohl selbstständig als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Für die Abgrenzung kommt es auf die tatsächlichen Einsatzumstände an.
Mehr Informationen unter den Stichworten Promoter und Propagandist.
Verkaufsförderer können sowohl selbstständig als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Für die Abgrenzung kommt es auf die tatsächlichen Einsatzumstände an.
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