Schlagwort: 2012
-
Scheinselbständigkeit im Krankenhaus – Narkosearzt (Honorararzt)
Ein Honorararzt, der im Krankenhaus auf selbständiger Basis Leistungen erbringt, kann scheinselbständig sein. Das gilt nicht nur für den Narkosearzt (Anästhesist), der gegen Honorar mit dem Krankenhaus abrechnet. Rechtsansicht der DRV zur Sozialversicherungspflicht beim Honorararzt Nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung gilt folgendes: Auch wenn Ärzte bei Ausübung ihrer Tätigkeit nur den Regeln der ärztlichen Kunst […]