Viele Selbständige, die zu uns gekommen sind, haben den Rat ihres Steuerberaters oder eines Anwalts befolgt: Häufige Folge: Auftrag weg oder knapp über 30.000 Euro Nachzahlung. Das Schlimme daran ist, dass die Auskunft nicht falsch, aber dumm war (Lehrbuchwissen, sicherster Weg für den unsicheren Auskunftsgeber). Der richtige Rat berücksichtigt das Ergebnis, das Risiko, die Wahrscheinlichkeit, praktische Möglichkeiten und nicht nur das was in Büchern steht. Unser Rat ist deshalb so wertvoll, weil sie ihn in keinem Buch finden. Daher:
1. Glauben Sie niemals ihrem Steuerberater!
Steuerberater irren in der weit überwiegenden Zahl der Fälle und nehmen extrem großzügig eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung an. Da ein irrtum ihres Steuerberaters oder des Steuerberaters des Auftraggebers auch für sie zu erheblichen Nachteilen führen kann, sollten sie sich darauf nicht verlassen. In jedem Fall sollten Sie die Steuerberater, die derartige Angaben machen, bitten, diese ihnen gegenüber schriftlich niederzulegen. Wer sicher ist, sollte das auch versichern können. So können sie auch prüfen, ob der Steuerberater sich selbst vertraut.
2. Glauben Sie auch nicht ihrem Auftraggeber!
Vielen Auftraggebern ist nicht bewusst, welche Risiken sie eingehen. Auch wenn die meisten Folgen den Auftraggeber treffen, haben Sie nichts davon, wenn der Auftrag verloren geht, Sie eine Kündigung erhalten und unter Umständen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer rückabwickeln müssen.
3. Leiten Sie nie ohne vorherige Beratung ein Statusfeststellungsverfahren ein!
Oft leiten selbstständige Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers ein Statusfeststellungsverfahren ein, um die Selbstständigkeit der Tätigkeit durch die DRV bestätigen zu lassen. Statistisch nachweisbar endet aber die überwiegende zahl der Statusfeststellungsverfahren mit der Feststellung einer abhängigen, d.h. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zu einem großen Teil hängt es damit zusammen, dass die Tücken der Fragen der Deutschen Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nicht erkannt werden. Zwar können unsere Ausfüllhilfen für das Formular V027 und C0031 hierbei Unterstützung geben, ersetzen aber keine qualifizierte Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.
4. Unterzeichnen Sie keine Vereinbarungen mit ihrem Auftraggeber ohne vorherige Prüfung!
Viele Auftraggeber versuchen, wenn Sie das Problem der Scheinselbstständigkeit erkannt haben, nachteilige Vereinbarungen mit ihren freien Mitarbeitern, Honorarkräften und anderen selbstständigen Auftragnehmer zu treffen. Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt. Unter Umständen kann eine derartige Unterschrift aber sogar Vorteile haben, weil viele Auftraggeber schlecht beraten sind.
5. Beachten Sie Fristen nach Kündigung oder bei einem befristeten Auftrag!
Gegen eine Kündigung muss ein Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben, andernfalls wird das Arbeitsverhältnis als beendet behandelt. Nach drei Wochen können Sie als freier Mitarbeiter also auch nicht mehr ihren Status als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gelten machen. Jedenfalls wäre ein möglicherweise bestehendes Arbeitsverhältnis durch die nicht angegriffene Kündigung beendet.
Auch wenn ihr Projektvertrag oder Freier Mitarbeiter Vertrag befristet ist, müssen Sie, sofern sie selbst davon ausgehen, dass sie in Wahrheit Arbeitnehmer sind, und dies Geld machen wollen, nach dem Ende der Befristung binnen drei Wochen Klage gegen die Befristung erheben.
Ist eine derartige Frist nicht beachtet worden, sollte die Einleitung eine Statusfeststellungsverfahren geprüft werden. So würde zumindest der Status also der versicherungspflichtiger beschäftigter für die Vergangenheit noch Vorteile bringen. mehr dazu in unseren Beitrag „Scheinselbstständigkeit kann sich lohnen“.
6. Lassen Sie Ihren Status von einem spezialisierten Anwalt prüfen
Lassen Sie Ihren Status von einem unabhängigen, im Thema Scheinselbständigkeit erfahrenen Anwalt prüfen, auch wenn es kein aktuelles Problem gibt. Wir haben täglich mit Mandaten zu tun, die halbwahre oder falsche Auskünfte von Steuerberatern und Anwälten erhalten haben. Wir versuchen dann, das „Kind aus dem Brunnen zu holen.“ Einfacher und günstiger ist, es gar nicht so weit kommen zu lassen.
Der teuerste Rat ist übrigens der schlechte Rat.