Schlagwort: Abgrenzung
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Scheinselbständigkeit: Das Rundschreiben vom 5.7.2005
Hartnäckig hält sich das Gerücht, die Scheinselbständigkeit sei nach dem Katalog von „4“ oder „5“ Kritierien zu beurteilen. Das betraf allerdings die – inzwischen angeschaffte – Vermutungsregelung, die den Betriebsprüfern die Arbeit erleichtern sollte. Um die Frage einer Scheinselbständigkeit beurteilen zu können, kommt man allerdings neben der Auswertung der Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht um die […]