Schlagwort: Arbeitnehmerüberlassung
-
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bei Selbständigen?
Kann bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung von Selbständigen durch Vermittlung von Providern der Endkunde für Nachforderungen von DRV und Finanzamt haften? Immer wieder liest man, dass die DRV den Endkunden bei bei Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren aufgedeckter Scheinselbständigkeit nicht in den Fokus nimmt. Das lässt sich nicht bestätigen. Der für die DRV in NRW bei den Sozialgerichten auftretende […]
-
Scheinselbständigkeit: Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauch s von Werkverträgen
Missbrauch bei Werkvertrag und Scheinselbständigkeit: Der Bundestag hat bereits im letzten Herbst einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der sich beim Thema „Scheinselbständigkeit“ auswirkt, weil er, wie der Titel schon sagt, „zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträge n und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ dienen soll (BT-Drucksache 18/14 vom 28.10.2013). Der Gesetzesentwurf zur […]
-
Scheinselbständige IT-Berater können ein Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden haben
Scheinselbständige IT-Berater können ein Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden haben, so das Sozialgericht München in einem aktuellen Urteil aus November 2013. Die Beteiligten in dem Verfahren stritten um den sozialversicherungsrechtlichen Status eines IT-Beraters und die Versicherungspflicht seines Auftraggebers, einer GmbH, im Hinblick auf die Tätigkeit des Beigeladenen als Software-Entwickler bei einem T-Unternehmen im Zeitraum vom 1.7.2008 […]
-
Telekom: Scheinselbständige IT-Berater?
Scheinselbständigkeit bei der Telekom in Bonn? Die Telekom untersucht derzeit durch eine Unternehmensberatung und zwei unabhängig agierende Anwaltskanzleien, ob hunderte bei Telekom, T-Systems und T-Mobile beschäfigte IT-Berater (Consultants) scheinselbständig sind. Die Telekom beschäftigt zahlreiche selbständige IT-Berater als Freelancer, die bei großen im Wege der sog. „Third Party Managements“ zur Verfügung gestellt werden. Bei der Untersuchung […]
-
Haftungsbescheid vom Finanzamt (§ 42d EStG)
Ein Haftungsbescheid vom Finanzamt ist eine ganz böse Überraschung für Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigten. Kommt das Finanzamt nämlich zu dem Ergebnis, dass die Beschäftigung freier Mitarbeiter oder anderer Selbständiger tatsächlich als Einsatz von Arbeitnehmern anzusehen ist, kann der Auftraggeber für Einkommenssteuer in Haftung genommen werden, § 42d EStG. Allerdings kann der Auftraggeber auch für nicht […]