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Scheinselbständigkeit im Fitnessstudio
Lehrer, das sind auch Pilatestrainer und Aerobictrainer oder auch Personal Trainer, sind nach § 2 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtige Selbständige, so das Bundessozialgericht (wir berichteten). Das gilt übrigens nicht nur für Fitnessstudios, sondern auch für andere Freizeiteinrichtungen, in denen Kurse angeboten werden oder Vereine. Egal, wie die „Lehrer“ tatsächlich bezeichnet werden, ob als Trainer, […]