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Handelsvertreter im Nebenjob: selbständig oder arbeitnehmerähnlich?
Das Bundessozialgericht hat gerade erst entschieden, dass ein selbständiger Handelsvertreter im Nebenjob im Rahmen der Regelung des arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit nach § 2 Nr. 9 SGB VI nicht um die Rentenversicherungspflicht herumkommt weil er daneben noch als Arbeitnehmer angestellt ist. Jeder Tatbestand sei für sich zu betrachten. Ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber führe nicht dazu