Schlagwort: LSG NRW
-
Scheinselbständigkeit bei IT Beratern 2015
Mehrmals monatlich beraten wir zum Thema „Scheinselbständigkeit“ freiberufliche IT Berater, IT-Consultants, IT-Experts, EDV-Berater, Netzwerkadministratoren und ähnliche Spezialisten, die in Unternehmen (auch in Großkonzernen) mit Rahmenvertrag und Einzelauftrag unmittelbar oder über einen Vermittler tätig werden. Zwei neue Entscheidungen des LSG NRW und des LSG Baden-Württemberg haben das Risiko „Scheinselbständigkeit“ in beiden Fallkonstellationen erhöht, nachdem zunächst das […]