Schlagwort: Messehostessen

  • Hostessen bzw. Hosts scheinselbständig?

    Messehostessen können scheinselbständig oder Leiharbeitnehmerinnen sein, so das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 20.10.2005 – L 8/14 KR 334/04). Anders als noch die Vorinstanz hält das Landessozialgericht Messehostessen grundsätzlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Agentur, die Messen, Tagungen, Kongresse und andere Veranstaltungen organisiert und das hierfür erforderliche Personal (Hosts und Hostessen) bereitstellt, hatte mit ihren Mitarbeiterinnen und […]