Sie suchen einen Fachanwalt in Köln oder Brühl?
Bei uns finden Sie mehr als ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir sind nicht nur in Brühl und Köln im Arbeitsrecht tätig, sondern nachweislich bundesweit.
Seit 1995 praktiziert Rechtsanwalt Felser im Arbeitsrecht in den Niederlassungen Brühl und Köln und hat zahlreiche Kollegen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in der gesamten Breite des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, öffentliches Dienstrecht, Kirchenarbeitsrecht) ausgebildet.Vor seiner Anwaltstätigkeit war er Leiter einer Rechtsabteilung einer großen Gewerkschaft (ÖTV).
Rechtsanwalt Felser genießt im kollektiven Arbeitsrecht das langjährige Vertrauen vieler Betriebsräte und Personalräte aus Brühl, Köln und dem Rheinland, aber auch bundesweit und allen Branchen (z.B. Charite Berlin, K&S AG Hannover, Amnesty International, EON Hannover, Bistum Aachen, IHK Köln, AOK Rheinland, Electronic Art, Federal Express, RWE Essen, DHL Global Forwarding Frankfurt, Welthungerhilfe Bonn, Rechtsanwaltskammer Köln, IHK Köln, Ärztekammer NRW, Dürr AG Bietigheim-Bissingen, DAK Düsseldorf, Postbank Bonn, CVAG Chemnitz, Kaufland Baden-Württemberg u.v.m.).
Die Kanzlei von Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser wird im Arbeitsrecht bundesweit empfohlen, von Gewerkschaften, Medien wie Capital, Focus Money, Arbeitsrecht.de, Soliserv, u.v.m.
In mehr als tausend Interviews seit 1995 in den Medien (von Bild.de, Süddeutsche Zeitung über KStA und Kölner Express bis SWR3 und WDR 2, Eins Live, Radio-Erft) und Fachbüchern und Aufsätzen sowie Seminaren gibt Rechtsanwalt Felser sein Fachwissen weiter.
Unsere Anwälte sind Mitglied des Kölner Anwaltvereins, sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht oder Familienrecht im DAV, Rechtsanwalt Felser auch im Arbeitsgerichtsverband.
Im Arbeitsrecht sind – in Brühl einzigartig – zwei Arbeitsrechtler in unserer Kanzlei für Sie tätig.
Rechtsanwalt
Michael W. Felser
Businesscenter am Franziskanerhof
Uhlstrasse 19 – 23
50322 Brühl
02232/945040-0
Dezernat Arbeitsrecht
02232/945040-14 (Frau Feuser)
oder im Menü unter „Sofortkontakt“ Terminvereinbarung anklicken.
Seit 2013 sind wir im Arbeitsrecht auch in Köln am Salierring 17 (direkt am Barbarossaplatz) für sie erreichbar.