Sie suchen einen auf Scheinselbständigkeit spezialisierten Rechtsanwalt in Köln, Bonn, Aachen, Berlin und Umgebung?
Scheinselbständigkeit ist für den Betroffenen, sondern auch für den Anwalt ein extrem komplexes Thema, das Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und oftmals auch Strafrecht umfasst. Beim Vorwurf der Scheinselbständigkeit führt der Anwalt häufig Verhandlungen mit DRV Bund, Betriebsprüfern, Zoll, Finanzamt, Gewerbeamt und den Beteiligten selbst (Auftraggeber und Auftragnehmer). Die vielfältigen Konsequenzen überschaut nur ein auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisierter und darin nachweislich erfahrener Anwalt. Rechtsanwalt Felser wird von den Mitgliedern des Freiberuflerportals GULP aufgrund erfolgreicher Mandate als Fachmann bei Scheinselbständigkeit im Raum PLZ 5 mit der höchsten und bundesweit mit einer der höchsten Zahl von Empfehlungen gelistet.
Risiken der Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit ist ein politischer Begriff, der Eingang in die Alltags- und Rechtssprache gefunden hat. Gemeint ist die irrtümliche oder auch schuldhafte Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern als formal Selbständige (freie Mitarbeiter oder Subunternehmer), d.h. ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Für die bei Entdeckung durch Zoll, Steuerfahndung, Betriebsprüfer oder DRV zu entrichtende Nachzahlung haftet, im Unterschied zur häufig damit durcheinandergebrachten „arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit“, der Auftraggeber alleine, meistens für bis zu fünf Jahre rückwirkend. Die Nachforderung ist sofort vollstreckbar, so daß der Verdacht der Beschäftigung „Scheinselbständiger“ ein Unternehmen schnell in eine wirtschaftliche Schieflage bringen kann. Aber auch Scheinselbständige sehen sich erheblichen Rückforderungen bei Umsatzsteuer und u.U. sogar Honorar ausgesetzt. Hier ist kompetente Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ebenso wie entschlossenes Handeln angezeigt. Sinnvoller und kostengünstiger ist allerdings die zeitige Beratung vor einer Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Leider verfügen viele Steuerberater nicht über das notwendige Fachwissen zum Thema „Scheinselbständigkeit“ und verweisen leider auch nicht an spezialisierte Anwälte, wie der Bundesgerichtshof dies ausdrücklich von Steuerberatern verlangt. So bleibt die tickende Zeitbombe leider lange unerkannt, bis eine Betriebsprüfung, eine Prüfungsverfügung, ein Haftungsbescheid oder Nachforderungsbescheid über einen fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag auf unangenehme Weise an das verdrängte Thema erinnert.
Risiko Statusfeststellungsverfahren
Nicht wenige Mandanten suchen unsere Kanzlei auf, weil sie auf Anraten ihres Hausanwalts oder Steuerberaters oder auf Verlangen des Auftraggebers ein Statusfeststellungsverfahren zur Klärung der Sozialversicherungfreiheit der selbständigen Tätigkeit eingeleitet haben. Und zur Überraschung aller Beteiligten die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Wir prüfen zuerst, ob ein Statusfeststellungsverfahren überhaupt Sinn macht (in der Hälfte aller Fälle eher nicht) und wenn ja, wie es richtig durchzuführen ist, damit der Status auch zutreffend festgestellt wird. Das Ergebnis der Prüfung durch die DRV fällt häufig im Sinne der Rentenversicherung aus, obwohl es gute Argumente für eine Selbständigkeit der Tätigkeit gibt. Der auszufüllende Fragebogen ist nur ein Teil der Arbeit, die wichtigste Aufgabe ist die Stellungnahme im Rahmen der Anhörung. Wir raten dringend dazu, diese Anhörung nicht ohne qualifizierte anwaltliche Beratung vorzunehmen.
Bundesweite Tätigkeit mit Spezialisierung auf Scheinselbständigkeit
Wir verfügen über eine aussergewöhnlich aussagekräftige und nachweisliche Expertise zu diesem Thema und beraten und vertreten in diesem Bereich sowohl Selbständige als auch Auftraggeber nicht nur in Köln, Bonn, Aachen, Berlin und Umkreis, sondern bundesweit gegenüber DRV (früher BfA), Zoll, Finanzamt, Krankenkassen und Auftraggebern. Unsere Mandanten kommen aus Brandenburg, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Da die deutliche überwiegende Arbeit in diesen Mandaten durch Beratung (oft telefonisch) und schriftliche Stellungnahmen erfolgt, ist dies nur dann mit Mehrkosten im Vergleich zu einem lokalen Anwalt verbunden, wenn Terminwahrnehmungen nötig sind. Dafür erhalten Sie die aussergewöhnliche Erfahrung eines auf Scheinselbständigkeit spezialisierten Anwaltes.
Höchstzahl von Empfehlungen von Freiberuflern für den Postleitzahlbezirk 5
Auf dem Freiberuflerportal „GULP“ werden wir von zahlreichen registrierten Mitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir beraten und vertreten haben, in der nach Anwaltsbezirken geordneten Anwaltsliste empfohlen.
Interviews in FTD, Bild, Deutschlandfunk, WDR zum Thema
Zahlreiche Experteninterviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema „Scheinselbständigkeit“ und „Schwarzarbeit“ (u.a. Financial Times Deutschland – FTD, Westdeutscher Rundfunk Westpol (TV leider nicht mehr online), BILD.de, WDR 5, BILD.de, (Rundfunk, leider nicht mehr online, Deutschlandfunk, BILD.de, Lohn- und Gehaltsprofi Sonderheft „Scheinselbständigkeit“, Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ), Mitgliederzeitschrift BKK-Zollern-Alb, Geldidee, Merkur-online) belegen unsere anerkannte Reputation auf diesem Gebiet. In der Fachzeitschrift Computerwoche ist im August 2014 ein Beitrag (Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung?) mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser erschienen.
Beratung / Kosten bei Scheinselbständigkeit
Wir sind unseren Preis wert. Wir rechnen fair und transparent nach einem akzeptablen Stundensatz ab; Sie müssen keine 12.000 Euro für ein Statusverfahren bezahlen wie dies aus einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ersichtlich ist oder 5000 Euro für ein schlecht vorbereitetes und deshalb erfolgloses Widerspruchsverfahren gegenüber der DRV, wie dies einem (späteren) Mandanten (IT Consultant) von uns in München passiert ist, den wir jetzt nach Anwaltswechsel erfolgreich vor dem Sozialgericht München und Stuttgart vertreten haben.
In unserem Blog finden Sie viele Beiträge von Rechtsanwalt Felser zum Thema Scheinselbständigkeit. Geben Sie dazu auf der Startseite von felser.de oben rechts im Suchfeld den Begriff „Scheinselbständigkeit“ ein.
Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in unserem Rechtslexikon bei den Stichworten Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger oder auf unserem seit 1998 bestehenden Themenportal „Scheinselbstaendigkeit.de“ (zur Zeit in Überarbeitung).