In der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) wurde Rechtsanwalt Felser zum Thema „Selbständig oder scheinselbständig“ in der Gastronomie (selbständiger Koch, Buffetkraft, Kellner u.a.) interviewt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs hat unter Gastronomen und Hoteliers Verunsicherung verursacht. In der Tat ist das Risiko für selbständige Auftragnehmer in der Gastronomie hoch, als Scheinselbständige angesehen zu werden mit entsprechenden Folgen für den Auftraggeber. Da der Zoll oft eingeschaltet ist, muss auch mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gerechnet werden.
Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) 2008/40 (Seite 15): Selbständig oder nur zum Schein. Urteil zur Selbstständigkeit verunsichert das Gastgewerbe. Aber Vorsicht: „Die Feststellung ist keineswegs rechtskräftig“, warnt Michael W. Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. Ein Beitrag von Norbert Sass mit Interview von Rechtsanwalt Felser.
Beitrag als Link:
Interview mit Rechtsanwalt Felser in der AHGZ 2008 (Beitrag ist leider kostenpflichtig)
Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD&WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7] und für zahlreiche andere Medien (Spiegel, Welt, FAZ, Focus, Capital u.v.m.).