Biallo.de vom 5.12.2011

Vom Verbraucherportal Biallo wurde Rechtanwalt Felser von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte im Dezember 2011 zum Thema „Scheinselbständigkeit im Nebenjob“ interviewt. Was vielen Nebenjobbern, die Rechnung schreiben, nicht bewusst, ist: Auch eine selbständigkeit Nebentätigkeit kann scheinselbständig sein. Oder als rentenversicherungspflichtige Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger anzusehen sein. Bei einer selbständigen Nebentätigkeit sollte daher immer geprüft werden, ob nicht Scheinselbständigkeit vorliegt oder eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit. Die Nachforderungen der DRV für den Auftraggeber (bei Scheinselbständigkeit) oder den Nebenjobber (bei arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit) können auch im Nebenberuf erheblich sein.

Beitrag als Link:

Verbraucherportal Biallo vom 05.12.2011: Selbstständig im Nebenberuf – Tipps und Fallstricke. Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser.

Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD&WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7] und für zahlreiche andere Medien (Spiegel, Welt, FAZ, Focus, Capital u.v.m.).

Vom Verbraucherportal Biallo wurde Rechtanwalt Felser von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte im Dezember 2011 zum Thema „Scheinselbständigkeit im Nebenjob“ interviewt. Was vielen Nebenjobbern, die Rechnung schreiben, nicht bewusst, ist: Auch eine selbständigkeit Nebentätigkeit kann scheinselbständig sein. Oder als rentenversicherungspflichtige Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger anzusehen sein. Bei einer selbständigen Nebentätigkeit sollte daher immer geprüft werden, ob nicht Scheinselbständigkeit vorliegt oder eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit. Die Nachforderungen der DRV für den Auftraggeber (bei Scheinselbständigkeit) oder den Nebenjobber (bei arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit) können auch im Nebenberuf erheblich sein.

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Verbraucherportal Biallo vom 05.12.2011: Selbstständig im Nebenberuf – Tipps und Fallstricke. Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser.

Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im ARD&WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7] und für zahlreiche andere Medien (Spiegel, Welt, FAZ, Focus, Capital u.v.m.).