Steuerberaterhaftung

Rechtsberatung: Wenn der Steuerberater persönlich haftet

Rechtsberatung durch Steuerberater? Die Beratung durch einen Steuerberater im Sozialversicherungsrecht, also z.B. zur Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit eines GmbH-Geschäftsführers oder Selbständigen stellt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ebenso wie die Vertretung im Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar. Der BGH sieht den Steuerberater andererseits in der Pflicht, bei Zweifel an einem sozialversicherungsrechtlichen Status oder Fragen des Mandanten zu Statusfragen an einen spezialisierten Anwalt zu verweisen. Unterlässt der Steuerberater diesen Hinweis, haftet er für eventuelle Folgen. Die Folgen einer verbotenen Beratung können für den Steuerberater allerdings noch weitaus gravierendender sein.

Bei Rechtsberatung keine Deckung durch die Berufshaftpflicht – persönliche Haftung des Steuerberaters

Der Steuerberater risikiert bei einer beruflichen Tätigkeit, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, den Schutz seiner Berufshaftpflichtversicherung. Entsteht ein Schaden, der z.B. in einer (oft) vermeidbaren Beitragsnachforderung bestehen kann, so haftet der Steuerberater dafür persönlich. Oft geht es bei Beitragsnachforderungen wegen der langen Verjährungsfrist und weil mehrere Personen betroffen sind, um sechsstellige Beträge.

Nichtigkeit des Beratungsvertrags und Verlust des Honoraranspruchs

Ein Vertrag, der eine unzulässige Rechtsberatung zum Gegenstand hat, ist nichtig und führt zum Verlust des Gebührenanspruchs. Die Nichtigkeit kann den gesamten Vertrag mit dem Mandanten ergreifen, nicht nur beim Gebührenanspruch, sondern auch bei der Haftungsbegrenzung der Haftpflichtversicherung.

Berufrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen

Ein Rechtsanwalt kann den Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz abmahnen, auf Unterlassung klagen und Anspruch auf Ersatz seiner Kosten verlangen. Damit müssen Sie vor allem dann rechnen, wenn ihr Mandant einen Anwalt damit beauftragt, sie in Regreß für einen durch die Tätigkeit entstandenen Schaden zu nehmen.

Die unerlaubte Rechtsberatung kann nach dem Rechtsberatungsgesetz als Ordnungswidrigkeit und von der Steuerberaterkammer als Verstoß gegen die Regeln für die berufsgerechte Ausübung der Tätigkeit geahndet werden.

Sie glauben das alles nicht? Dann lesen Sie den Beitrag von Steuerberaterkollegen in IWW hier und vor allem hier.

Fazit

Übernehmen Sie als Steuerberater durch eine Rechtsberatung keine Risiken, die sie persönlich tragen müssen. So verständlich das Bedürfnis von Mandanten ist, auch einen kostenlosen Rat zu Fragen bei der Sozialversicherungspflicht oder Statusfragen zu bekommen oder eine Unterstützung beim Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren – verweisen Sie Mandanten an einen in diesem Themenkreis versierten Rechtsanwalt. Ihr Mandant vergisst schnell, dass er um einen kostenlosen Rat zwischen Tür und Angel gebeten hat, wenn die DRV oder Zoll ihn an der Angel hat.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist oder zu sein scheint, gilt dieser Rat erst recht. Suchen Sie auch dann den Kontakt mit uns so früh wie möglich, oft können wir aufgrund unserer Spezialisierung und nahezu 20-jährigen Erfahrung mit dem Thema die Beitragsforderungen abwehren, deutlich reduzieren oder wenigstens für die Zukunft vermeiden. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung müssen Sie auch nicht befürchten, wenn sie ihren Mandanten an uns verweisen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin

Rechtsberatung durch Steuerberater? Die Beratung durch einen Steuerberater im Sozialversicherungsrecht, also z.B. zur Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit eines GmbH-Geschäftsführers oder Selbständigen stellt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ebenso wie die Vertretung im Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar. Der BGH sieht den Steuerberater andererseits in der Pflicht, bei Zweifel an einem sozialversicherungsrechtlichen Status oder Fragen des Mandanten zu Statusfragen an einen spezialisierten Anwalt zu verweisen. Unterlässt der Steuerberater diesen Hinweis, haftet er für eventuelle Folgen. Die Folgen einer verbotenen Beratung können für den Steuerberater allerdings noch weitaus gravierendender sein.

Bei Rechtsberatung keine Deckung durch die Berufshaftpflicht – persönliche Haftung des Steuerberaters

Der Steuerberater risikiert bei einer beruflichen Tätigkeit, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, den Schutz seiner Berufshaftpflichtversicherung. Entsteht ein Schaden, der z.B. in einer (oft) vermeidbaren Beitragsnachforderung bestehen kann, so haftet der Steuerberater dafür persönlich. Oft geht es bei Beitragsnachforderungen wegen der langen Verjährungsfrist und weil mehrere Personen betroffen sind, um sechsstellige Beträge.

Nichtigkeit des Beratungsvertrags und Verlust des Honoraranspruchs

Ein Vertrag, der eine unzulässige Rechtsberatung zum Gegenstand hat, ist nichtig und führt zum Verlust des Gebührenanspruchs. Die Nichtigkeit kann den gesamten Vertrag mit dem Mandanten ergreifen, nicht nur beim Gebührenanspruch, sondern auch bei der Haftungsbegrenzung der Haftpflichtversicherung.

Berufrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen

Ein Rechtsanwalt kann den Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz abmahnen, auf Unterlassung klagen und Anspruch auf Ersatz seiner Kosten verlangen. Damit müssen Sie vor allem dann rechnen, wenn ihr Mandant einen Anwalt damit beauftragt, sie in Regreß für einen durch die Tätigkeit entstandenen Schaden zu nehmen.

Die unerlaubte Rechtsberatung kann nach dem Rechtsberatungsgesetz als Ordnungswidrigkeit und von der Steuerberaterkammer als Verstoß gegen die Regeln für die berufsgerechte Ausübung der Tätigkeit geahndet werden.

Sie glauben das alles nicht? Dann lesen Sie den Beitrag von Steuerberaterkollegen in IWW hier und vor allem hier.

Fazit

Übernehmen Sie als Steuerberater durch eine Rechtsberatung keine Risiken, die sie persönlich tragen müssen. So verständlich das Bedürfnis von Mandanten ist, auch einen kostenlosen Rat zu Fragen bei der Sozialversicherungspflicht oder Statusfragen zu bekommen oder eine Unterstützung beim Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren – verweisen Sie Mandanten an einen in diesem Themenkreis versierten Rechtsanwalt. Ihr Mandant vergisst schnell, dass er um einen kostenlosen Rat zwischen Tür und Angel gebeten hat, wenn die DRV oder Zoll ihn an der Angel hat.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist oder zu sein scheint, gilt dieser Rat erst recht. Suchen Sie auch dann den Kontakt mit uns so früh wie möglich, oft können wir aufgrund unserer Spezialisierung und nahezu 20-jährigen Erfahrung mit dem Thema die Beitragsforderungen abwehren, deutlich reduzieren oder wenigstens für die Zukunft vermeiden. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung müssen Sie auch nicht befürchten, wenn sie ihren Mandanten an uns verweisen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin