Scheinselbständige Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig

wenn sie vorher mit Arbeitsvertrag gearbeitet haben, das Gehalt niedrig ist und durch den “Anstellungsvertrag” nur unwesentlich geändert wurde. Auch eine Gewinnbeteiligung ändert daran nichts (so das Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 1721/05).

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

http://www.scheinselbstaendigkeit.de

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wenn sie vorher mit Arbeitsvertrag gearbeitet haben, das Gehalt niedrig ist und durch den “Anstellungsvertrag” nur unwesentlich geändert wurde. Auch eine Gewinnbeteiligung ändert daran nichts (so das Sozialgericht Reutlingen, S 9 KR 1721/05).

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