meldet die Süddeutsche Zeitung. Betrifft die Selbständigen allgemein, von denen ja die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen eh der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Schon ´nen Schreck bekommen. Pfffff. Noch mal Schwein gehabt. Aber wer weiss.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte