Die Arbeitszeitrichtlinie der EU soll auch nach der Neufassung nicht für Selbständige gelten. Wie die DVZ (Deutsche Verkehrszeitung) berichtet, gelte die Arbeitszeitrichtlinie nicht für selbständige Fahrer. Na, das ist ja angesichts der Zunahme selbständiger Fahrer eine tolle Nachricht für die Sicherheit auf unseren Strassen …
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte