Statistik zum Statusfeststellungsverfahren DRV Clearingstelle

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren

Eine „amtliche“ Statistik zum Statusfeststellungsverfahren gibt es derzeit nur für den Zeitraum 2007 bis 2014. Für die Zeit vor 2007 liegen keine Daten vor. Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass die Statistik offenbart, was viele Betroffene und Verbände ahnen: Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund kommt im sog. freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nämlich immer öfter zu dem Ergebnis, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren (Clearingstelle der DRV)

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren Clearingstelle DRV
Statistik zum Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle der DRV

Erläuterung der Statistik zum freiwilligen Statusfeststellungsverfahren

Die Statistik wurde aus Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengestellt, die die DRV dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) im Rahmen einer Sonderauswertung mitgeteilt hat (Stand Juni 2015).Daten für den Zeitraum vor 2007 liegen nach Angaben der DRV nicht vor.

Die blauen Säulen zeigen die Zahl der mit einer Entscheidung (Statusfeststellungsbescheid) abgeschlossenen freiwilligen Statusfeststellungsverfahren im jeweiligen Jahr. Sie geben also nicht die Anzahl der insgesamt eingeleiteten Verfahren an, sondern allein die durch eine Feststellungsentscheidung abgeschlossenen Statusfeststellungsverfahren. In die Sonderauswertung der DRV wurden zudem lediglich die freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV einbezogen, die die Feststellung des Status von (vermeintlich) selbständigen Auftragnehmern betreffen.

Die gelben Säulen zeigen die Zahl der Bescheide, die mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung, also einer in der Regel sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung endeten.

Die graue Linie zeigt an, wieviel Prozent der Statusfeststellungsverfahren mit der Entscheidung „abhängige Beschäftigung endeten. Die rote Linie stellt eine Verlängerung (fiktive Fortschreibung) in die Zukunft, also 2015 dar. 2015 mit wird ziemlicher Wahrscheinlichkeit mehr als die Hälfte der abgeschlossenen Statusfeststellungsverfahren mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung enden.

Ergebnis der Statistik zum Statusfeststellungsverfahren

Während es 2007 noch 21,32 Prozent aller Bescheide waren, die mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung endeten, waren es 2014 bereits 47,01 Prozent. Tendenz weiter deutlich steigend. Dieser Befund ist rational nur dadurch erklärbar, dass die Deutsche Rentenversicherung immer mehr vermeintlich Selbständige zu Scheinselbständigen erklärt.

Die DRV würde vermutlich noch mehr Selbständige zu Scheinselbständigen erklären; die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Tatsächlich würde die Zahl der Feststellungen einer abhängigen Beschäftigung noch weit höher ausfallen, wenn die Statistik nicht unvollständig wäre (es werden nämlich nicht die zwar eingeleiteten aber nicht abgeschlossenen Verfahren erfasst, bei denen die Antragsteller die Möglichkeit nutzen, bei Ankündigung einer negativen Entscheidung im Rahmen der Anhörung, den Antrag zurückzunehmen oder bei denen ein Teil nicht mitwirkt, was bei der DRV in der Regel dazu führt, dass ein Bescheid nicht ergeht, weil eine Feststellung nicht getroffen werden kann).

Zum anderen werden vom freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nur solche Selbständige erfasst, die selbst oder deren Auftraggeber im guten Glauben die Möglichkeit einer vermeintlich objektiven Klärung in Anspruch nehmen, also der rechtstreue Teil der Markteilnehmer. Ausgerechnet bei diesen ist die Quote inzwischen bei mind. 50 Prozent angelangt.

Jene formal Selbständigen, die wissen, dass sie scheinselbständig sind und dies bleiben wollen, werden das freiwillige Verfahren schon wegen des damit verbundenen hohen Risikos nicht einleiten. Deren Auftraggeber erst recht nicht.

Wäre das Verfahren obligatorisch, also nicht freiwillig, würde nach meiner Einschätzung eine Quote von 80 % und mehr bei der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erreicht werden.

Es fehlen leider auch Daten dazu, wieviele Antragsteller beantragt haben, dass die Beschäftigung als selbständig anerkannt wird und wieviele beantragt haben, dass die Beschäftigung als abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Nach Erfahrung des Unterzeichners beantragt die weit überwiegende Zahl der Antragsteller, dass eine selbständige Beschäftigung anerkannt wird. Nur ein kleiner Teil der Antragsteller nutzt das Statusfeststellungsverfahren, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegen den Willen des Auftraggebers durchzusetzen.

Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass die Clearingstelle inzwischen mehr als doppelt so oft eine scheinselbständige Beschäftigung annimmt als noch 2007. Bei der hohen Zahl der Antragsteller ist auch unwahrscheinlich, dass sich deren Zusammensetzung im Laufe der Jahre geändert hat.

Die DRV hat auch keine Daten in der Statistik zum Statusfeststellungsverfahren dazu geliefert, wieviele Bescheide im Widerspruchsverfahren oder nach Klage vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht abgeändert oder aufgehoben werden müssen. Nach Einschätzung und Erfahrung des Unterzeichners halten viele Bescheide einer Überprüfung nicht stand.

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren in der Computerwoche

Bisher lagen nur Daten für den Zeitraum ab 2011 vor. Nach einem Beitrag in der Computerwoche, für den auch der Autor interviewt wurde, hat die Clearingstelle der DRV 34.500 freiwillige Anfrageverfahren im Jahr bearbeitet und abgeschlossen, in 39 Prozent der Fälle wurde eine abhängige Beschäftigung angenommen. 2012 wurden von 29.500 Anfragen 41,7 Prozent als scheinselbständig beurteilt. 2013 lag die Scheinselbständigkeits-Quote schon bei 45,7 Prozent ( bei 29.200 Anfragen), ein Anstieg um 6,5 Prozent binnen zwei Jahren. Die Daten der Computerwoche weichen von den Angaben der DRV gegenüber dem BMWE etwas ab.  Danach wurden 2011 nur 21725 Verfahren abgeschlossen, von denen 8516 und damit 39,20 Prozent eine abhängige Beschäftigung festgestellt haben. 2012 wurden danach 19260 Verfahren abgeschlossen, davon 7619 mit der Feststellung einer scheinselbständigen Tätigkeit (in 39,56 Prozent der Fälle), 2013 in 18827 abgeschlossenen Verfahren in 8132 Fällen eine abhängige Beschäftigung festgestellt, d.h. in 43,19 Prozent der Fälle. 2014 betrug die Quote allerdings schon 47 Prozent.

Doppelmoral der Deutschen Rentenversicherung Bund

Kurioserweise hält sich im übrigen die Deutsche Rentenversicherung Bund beim Einkauf selbständiger Leistung von Freiberuflern selbst nicht an die eigenen Kriterien. Aber das ist eine eigene Geschichte, die ich in Kürze hier erzählen und belegen werde.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln

Der Autor beschäftigt sich seit 1995 intensiv mit dem Thema Scheinselbständigkeit und betreibt seit 1999 die Webseite Scheinselbstaendigkeit.de mit aktuell mehr als 40.000 Besuchern monatlich. Er bearbeitet jährlich mehr als 250 Mandate, in denen es um den Status von Selbständigen geht.

Eine „amtliche“ Statistik zum Statusfeststellungsverfahren gibt es derzeit nur für den Zeitraum 2007 bis 2014. Für die Zeit vor 2007 liegen keine Daten vor. Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass die Statistik offenbart, was viele Betroffene und Verbände ahnen: Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund kommt im sog. freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nämlich immer öfter zu dem Ergebnis, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren (Clearingstelle der DRV)

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren Clearingstelle DRV
Statistik zum Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle der DRV

Erläuterung der Statistik zum freiwilligen Statusfeststellungsverfahren

Die Statistik wurde aus Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengestellt, die die DRV dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) im Rahmen einer Sonderauswertung mitgeteilt hat (Stand Juni 2015).Daten für den Zeitraum vor 2007 liegen nach Angaben der DRV nicht vor.

Die blauen Säulen zeigen die Zahl der mit einer Entscheidung (Statusfeststellungsbescheid) abgeschlossenen freiwilligen Statusfeststellungsverfahren im jeweiligen Jahr. Sie geben also nicht die Anzahl der insgesamt eingeleiteten Verfahren an, sondern allein die durch eine Feststellungsentscheidung abgeschlossenen Statusfeststellungsverfahren. In die Sonderauswertung der DRV wurden zudem lediglich die freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV einbezogen, die die Feststellung des Status von (vermeintlich) selbständigen Auftragnehmern betreffen.

Die gelben Säulen zeigen die Zahl der Bescheide, die mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung, also einer in der Regel sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung endeten.

Die graue Linie zeigt an, wieviel Prozent der Statusfeststellungsverfahren mit der Entscheidung „abhängige Beschäftigung endeten. Die rote Linie stellt eine Verlängerung (fiktive Fortschreibung) in die Zukunft, also 2015 dar. 2015 mit wird ziemlicher Wahrscheinlichkeit mehr als die Hälfte der abgeschlossenen Statusfeststellungsverfahren mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung enden.

Ergebnis der Statistik zum Statusfeststellungsverfahren

Während es 2007 noch 21,32 Prozent aller Bescheide waren, die mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung endeten, waren es 2014 bereits 47,01 Prozent. Tendenz weiter deutlich steigend. Dieser Befund ist rational nur dadurch erklärbar, dass die Deutsche Rentenversicherung immer mehr vermeintlich Selbständige zu Scheinselbständigen erklärt.

Die DRV würde vermutlich noch mehr Selbständige zu Scheinselbständigen erklären; die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Tatsächlich würde die Zahl der Feststellungen einer abhängigen Beschäftigung noch weit höher ausfallen, wenn die Statistik nicht unvollständig wäre (es werden nämlich nicht die zwar eingeleiteten aber nicht abgeschlossenen Verfahren erfasst, bei denen die Antragsteller die Möglichkeit nutzen, bei Ankündigung einer negativen Entscheidung im Rahmen der Anhörung, den Antrag zurückzunehmen oder bei denen ein Teil nicht mitwirkt, was bei der DRV in der Regel dazu führt, dass ein Bescheid nicht ergeht, weil eine Feststellung nicht getroffen werden kann).

Zum anderen werden vom freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nur solche Selbständige erfasst, die selbst oder deren Auftraggeber im guten Glauben die Möglichkeit einer vermeintlich objektiven Klärung in Anspruch nehmen, also der rechtstreue Teil der Markteilnehmer. Ausgerechnet bei diesen ist die Quote inzwischen bei mind. 50 Prozent angelangt.

Jene formal Selbständigen, die wissen, dass sie scheinselbständig sind und dies bleiben wollen, werden das freiwillige Verfahren schon wegen des damit verbundenen hohen Risikos nicht einleiten. Deren Auftraggeber erst recht nicht.

Wäre das Verfahren obligatorisch, also nicht freiwillig, würde nach meiner Einschätzung eine Quote von 80 % und mehr bei der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erreicht werden.

Es fehlen leider auch Daten dazu, wieviele Antragsteller beantragt haben, dass die Beschäftigung als selbständig anerkannt wird und wieviele beantragt haben, dass die Beschäftigung als abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Nach Erfahrung des Unterzeichners beantragt die weit überwiegende Zahl der Antragsteller, dass eine selbständige Beschäftigung anerkannt wird. Nur ein kleiner Teil der Antragsteller nutzt das Statusfeststellungsverfahren, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegen den Willen des Auftraggebers durchzusetzen.

Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass die Clearingstelle inzwischen mehr als doppelt so oft eine scheinselbständige Beschäftigung annimmt als noch 2007. Bei der hohen Zahl der Antragsteller ist auch unwahrscheinlich, dass sich deren Zusammensetzung im Laufe der Jahre geändert hat.

Die DRV hat auch keine Daten in der Statistik zum Statusfeststellungsverfahren dazu geliefert, wieviele Bescheide im Widerspruchsverfahren oder nach Klage vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht abgeändert oder aufgehoben werden müssen. Nach Einschätzung und Erfahrung des Unterzeichners halten viele Bescheide einer Überprüfung nicht stand.

Statistik zum Statusfeststellungsverfahren in der Computerwoche

Bisher lagen nur Daten für den Zeitraum ab 2011 vor. Nach einem Beitrag in der Computerwoche, für den auch der Autor interviewt wurde, hat die Clearingstelle der DRV 34.500 freiwillige Anfrageverfahren im Jahr bearbeitet und abgeschlossen, in 39 Prozent der Fälle wurde eine abhängige Beschäftigung angenommen. 2012 wurden von 29.500 Anfragen 41,7 Prozent als scheinselbständig beurteilt. 2013 lag die Scheinselbständigkeits-Quote schon bei 45,7 Prozent ( bei 29.200 Anfragen), ein Anstieg um 6,5 Prozent binnen zwei Jahren. Die Daten der Computerwoche weichen von den Angaben der DRV gegenüber dem BMWE etwas ab.  Danach wurden 2011 nur 21725 Verfahren abgeschlossen, von denen 8516 und damit 39,20 Prozent eine abhängige Beschäftigung festgestellt haben. 2012 wurden danach 19260 Verfahren abgeschlossen, davon 7619 mit der Feststellung einer scheinselbständigen Tätigkeit (in 39,56 Prozent der Fälle), 2013 in 18827 abgeschlossenen Verfahren in 8132 Fällen eine abhängige Beschäftigung festgestellt, d.h. in 43,19 Prozent der Fälle. 2014 betrug die Quote allerdings schon 47 Prozent.

Doppelmoral der Deutschen Rentenversicherung Bund

Kurioserweise hält sich im übrigen die Deutsche Rentenversicherung Bund beim Einkauf selbständiger Leistung von Freiberuflern selbst nicht an die eigenen Kriterien. Aber das ist eine eigene Geschichte, die ich in Kürze hier erzählen und belegen werde.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln

Der Autor beschäftigt sich seit 1995 intensiv mit dem Thema Scheinselbständigkeit und betreibt seit 1999 die Webseite Scheinselbstaendigkeit.de mit aktuell mehr als 40.000 Besuchern monatlich. Er bearbeitet jährlich mehr als 250 Mandate, in denen es um den Status von Selbständigen geht.