Das Oberlandesgericht Bamberg soll nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung ebenso wie das Amtsgericht München (wir berichteten) ein Bussgeld für die Vermittlung von osteuropäischen Pflegehilfen (meist aus Ungarn oder Polen) verhängt haben. Bisher geraten nur die Vermittler ins Visier der Fahnder von Zoll und Betriebsprüfern. Auch zukünftig wird der Zoll Privathaushalte nicht durchkämmen, die Angehörigen der Pflegebedürftigen werden sozialversicherungsrechtlich ebenfalls nicht zur Rechenschaft gezogen. In Bayern werden jetzt Gesetzesänderungen diskutiert, weil zwar Haushaltshilfen als sozialversicherungsfreie Selbständige angesehen werden können, Pflegehilfen aber angeblich nicht. Da auch eine Aufspaltung der Tätigkeit einer Beschäftigten in eine ehrenamtliche (nicht sozialversicherungspflichtige) Pflegetätigkeit einerseits und eine beitragspflichtige Tätigkeit als Haushaltshilfe andererseits nicht möglich ist (z.B. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 22.10.1999 – L 5 K 37/98), führt dies dazu, dass die gesamte Tätigkeit im Haushalt sozialversicherungspflichtig wird.
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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte